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OVG Hamburg, 07.09.1993 - Bs III 337/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Chancengleicheit; Partei; Wahlkampf; Öffentlich-rechtliches Fernsehen
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 06.09.1993 - 5 VG 2729/93
- OVG Hamburg, 07.09.1993 - Bs III 337/93
Papierfundstellen
- NJW 1994, 70
- NVwZ 1994, 183 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1997 - 2 K 9/97 Grundsätzlich ist insoweit zu unterscheiden zwischen der Frage, ob und inwieweit die DVU, ihre Spitzenkandidaten und/oder einzelne Wahlbewerber einen Anspruch auf Berücksichtigung bei redaktionell gestalteten Sendungen von Rundfunk und Fernsehen haben (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 07.09.1993 - Bs III 333/931-, NJW 1994, 70 u. v. 09.09.1993 - Bs III 335/93 NJW 1994, 71; VGH München, Beschl. v. 08.10.1990 - 25 CE 90.2929 -, BayVBl. 1991, 340; OVG, Münster, Beschl. v. 27.11.1990 - 5 B 3282/90 -, NVwZ 1992, 68) und der - vorliegend entscheidungserheblichen - Frage, ob die (angemessene) Berücksichtigung einer bestimmten Partei - hier: der DVU - aus Gründen der Gewährleistung einer chancengleichen Wahl in Rundfunk und Fernsehen geboten ist und unter welchen Voraussetzungen eine Mißachtung dieses Gebotes zu einem beachtlichen Wahlfehler i.S.d. § 46 Abs. 1 LWahlG führt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 8 A 5023/95
Hilfe zum Lebensunterhalt; Selbsthilfe zur Deckung des notwendigen …
vgl. Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluß vom 17. September 1973 - Ws 240/73 -, NJW 1994, 70. - VG Frankfurt/Main, 28.01.1999 - 15 G 161/99
Beschränkung der Teilnehmer einer Wahlsendung auf Vertreter der zur Zeit im …
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